Tabuthema:

Monika hat ihr Kind verloren

Sie kämpft seitdem für mehr

Rechte nach Fehlgeburten

Monika Romaniewicz

ist in der 16. Schwanger-schaftswoche,

als plötzlich ihre Fruchtblase platzt.

"Wir haben einen Ultraschall gemacht.

Das Herz hat geschlagen.

Aber uns wurde gesagt, wir müssen abtreiben."

Durch das fehlende Fruchtwasser können sich die Lungen des Babys nicht entwickeln, erklären ihr die Ärzte.

Die Traurigkeit überwältigt sie.

Im Wartezimmer sitzt sie mit Frauen, die kurz vor der Geburt stehen.

Rechtliche Ansprüche hatte sie keine. Ihr Kind wog bei der Geburt nur 280 Gramm. Anspruch auf Mutterschutz oder eine Nachbetreuung besteht erst, wenn das Kind ein Gewicht von 500 Gramm hat.

Das Gesetz stammt

aus den 1950er Jahren.

"Das war ja noch kein Kind", bekommen Mütter oft zu hören. Aber: Schon bei einer frühen Fehlgeburt hat der Körper sehr viel mitgemacht. 

Hebamme Miriam Jakl

Auch psychisch ist das eine Katastrophe. Es ist erschreckend, dass diese Frauen ein paar Tage später wieder arbeiten gehen sollen.

Hebamme Miriam Jakl

Monika Romaniewicz und Hebamme Miriam Jakl haben den Verein

"Rechte für Sternchenmamas" gegründet.

Sie fordern u.a. das Recht auf Mutterschutz nach der Geburt

für alle Betroffene und die Nachbetreuung durch eine Hebamme.

Ob Monika ihren Kinderwunsch noch erfüllen konnte: