man auf Autobahnen und Schnellstraßen das Fahrzeug auch bei Stau nicht verlassen.
Aussteigen
Bei erkennbar längerem Stillstand sollte die Exekutive aber keine Strafen aussprechen, zumindest wenn keinerlei Gefahr besteht.
Weit vom Fahrzeug entfernen darf man sich allerdings auf keinen Fall. Beim Überqueren der Rettungsgasse ist besondere Vorsicht geboten.
Beides ist auf der Autobahn verboten -es sei denn, die Polizei fordert dazu auf, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten.
Rückwärtsfahren
oder Wenden
Eigenständige Aktionen sind nicht nur gefährlich, sondern werden mit einer Strafe bis zu 726 Euro geahndet. "Geisterfahren" ist noch teurer und kann auch den Führerschein kosten.