Autobahn:

Was im Stau

verboten ist

Die Urlauber-Reisewelle rollt:

Tipps zu richtigem Verhalten

Grundsätzlich darf

man auf Autobahnen und Schnellstraßen das Fahrzeug auch bei Stau nicht verlassen.

Aussteigen

Bei erkennbar längerem Stillstand sollte die Exekutive aber keine Strafen aussprechen, zumindest wenn keinerlei Gefahr besteht.

Weit vom Fahrzeug entfernen darf man sich allerdings auf keinen Fall. Beim Überqueren der Rettungsgasse ist besondere Vorsicht geboten.

Beides ist auf der Autobahn verboten -es sei denn, die Polizei fordert dazu auf, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten.

Rückwärtsfahren

oder Wenden

Eigenständige Aktionen sind nicht nur gefährlich, sondern werden mit einer Strafe bis zu 726 Euro geahndet. "Geisterfahren" ist noch teurer und kann auch den Führerschein kosten.

Was sonst noch verboten ist und Tipps vom ÖAMTC: