Raserautos:

So viele wurden eingezogen

Was die Abnahme

für Lenker bedeutet

EPA/GAVRIIL GRIGOROV / SPUTNIK / KREMLIN POOL

Mit 230 km/h raste ein 36-jähriger Serbe mit seinem weißen BMW 530i auf der Westautobahn.

Es war das erste Fahrzeug,

das in Oberösterreich beschlagnahmt wurde.

Seit März gilt das neue Gesetz. Seitdem wurden bereits 16 Fahrzeuge von der Polizei vorläufig beschlagnahmt.

In allen Bundesländern Österreichs, außer Kärnten und Salzburg, mussten Bleifüße bereits ihr Gefährt lassen.

Die meisten Fälle gab es in Niederösterreich.

Wurde das Fahrzeug wegen Rasens beschlagnahmt, entscheidet die örtliche Verkehrsbehörde, was weiter damit passiert.

Das kann auch eine endgültige Abnahme oder Versteigerung bedeuten.

Welche Bedingungen es

für eine Rückgabe braucht: