Kiffen ab 1. April legal in
Deutschland
Ein Überblick über die neue
Rechtslage zu Cannabis
EPA/GAVRIIL GRIGOROV / SPUTNIK / KREMLIN POOL
Seit Ostermontag ist das Rauchen von Cannabisblüten mit dem psychoaktiven Wirkstoff THC – grundsätzlich legal.
Auch der Anbau und Besitz der Droge ist erlaubt.
Doch dabei gelten strenge Regeln:
Jeder darf ab nun bis zu 25g Cannabis bei sich tragen.
Zu Hause darf man sogar bis zu 50g lagern.
Besitz:
Anbau:
Nur die weiblichen Pflanzen werfen
Blüten ab.
Pro Person sind maximal zwei weibliche
Pflanzen erlaubt.
Kiffen in der Öffentlichkeit:
Das Rauchen ist grundsätzlich erlaubt.
Allerdings ist es in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Sport- und Spielplätzen immer verboten.
Wo man Cannabis ab nun kaufen kann:
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