Kiffen ab 1. April legal in

Deutschland

Ein Überblick über die neue

Rechtslage zu Cannabis

EPA/GAVRIIL GRIGOROV / SPUTNIK / KREMLIN POOL

Seit Ostermontag ist das Rauchen von Cannabisblüten mit dem psychoaktiven Wirkstoff THC – grundsätzlich legal.

Auch der Anbau und Besitz der Droge ist erlaubt.

Doch dabei gelten strenge Regeln:

Jeder darf ab nun bis zu 25g Cannabis bei sich tragen.

Zu Hause darf man sogar bis zu 50g lagern.

Besitz:

Anbau:

Nur die weiblichen Pflanzen werfen

Blüten ab.

Pro Person sind maximal zwei weibliche

Pflanzen erlaubt.

Kiffen in der Öffentlichkeit:

Das Rauchen ist grundsätzlich erlaubt.

Allerdings ist es in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Sport- und Spielplätzen immer verboten.

Wo man Cannabis ab nun kaufen kann: